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Zusätzliche Beichtzeiten vor Ostern
Dienstag, 28. März, im Rahmen der Bußandacht um 18:30 Uhr
Samstag, 1. April, von 17:00 bis 17:45 Uhr
Palmsonntag, 2. April, von 8:00 bis 8:45 Uhr
Mittwoch, 5. April, von 18:00 bis 19:00 Uhr
Gründonnerstag, 6. April, von 17:30 bis 18:30 Uhr
Karfreitag, 7. April, von 08:00 bis 09:15 Uhr
Bitte nehmen Sie einen der oben genannten Termine wahr
oder vereinbaren Sie mit einem unserer Seelsorger
einen Termin für ein Beichtgespräch.
Buße und Versöhnung
"Am Osterabend zeigte sich Jesus, der Herr, seinen Aposteln und sprach zu ihnen: "Empfangt den Heiligen Geist!" Wem ihr die Sünden vergebt dem sind sie vergeben; wem ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert. (Joh 20,22-
Die Versöhnung mit Gott, durch die der Sünder die Gnade wiedererlangt;
die Versöhnung mit der Kirche;
der Erlaß der ewigen Strafe, der man durch Todsünden verfällt;
der wenigstens teilweise Erlaß der zeitlichen Strafen, die aus der Sünde folgen;
der Friede und die Ruhe des Gewissens und der geistliche Trost;
das Wachstum der geistlichen Kräfte für den christlichen Kampf.
Die individuelle, vollständige Beichte der schweren Sünden und die darauf folgende Lossprechung ist das einzige ordentliche Mittel zur Versöhnung mit Gott und der Kirche.
Auszug aus dem Katechismus der katholischen Kirche (1496-