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Wichtige Vorraussetzung für die Mitarbeit in der Kirchenverwaltung ist das Interesse am Leben der Pfarrgemeinde und die Bereitschaft sich aus dem Glauben heraus aktiv mit den jeweiligen Fähigkeiten und Begabungen ins pfarrliche Leben einzubringen.
Die Mitglieder der Kirchenverwaltung werden auf sechs Jahren von den Pfarrangehörigen (ab 16 Jahre) gewählt und sind dann in ihrer Amtszeit für die Vermögensverwaltung und für die rechtliche Vertretung der Kirchenstiftung zuständig.
Die Kirchenverwaltung vertritt die Kirchenstiftung sowohl nach innen als auch nach außen in allen rechtlichen Angelegenheiten.
Sie entscheidet den Haushalt und trägt die Verantwortung für das Stiftungsvermögen.
Zu Ihren Aufgaben gehören:
Entscheidung über die Zweckverwendung der vorhandenen Mittel
im Rahmen der Aufgaben der Kirchenstiftung
Bereitstellung des Sachbedarfs für die Seelsorge vor Ort
(u.a. für die Aufgaben des Pfarrgemeinderates, der Jugendarbeit, der Erwachsenenbildung, der Seniorenarbeit)
Personalverantwortung und Genehmigung von Personalanstellungen
für die Kirchenstiftungen und der Kindertageseinrichtungen
Trägervertretung für Kindertageseinrichtungen
Verantwortung für den Gebäudebestand der Kirchenstiftung
Beratung und Beschluss von Baumaßnahmen
Erstellung der Kirchenrechnung
Mitglieder unserer Kirchenverwaltung
Herr Andrzej Kuniszewski (Pfarrer), Vorstand der Kirchenverwaltung
Herr Karl Appl, Kirchenpfleger
Herr Siegfried Ebneth
Herr Herbert Ettle
Herr Markus Schmid
Herr Thomas Spitzenberg
Herr Helmut Wack